zurück

Aktenzeichen II 49/1944

Datum 04.09.1944

Leitsatz 1. Zu §§ 459, 463 S. 1 BGB im Kunsthandel. 2. Ein Verstoß gegen die Preisvorschrift in § 22 Kriegswirtschaftsverordnung vernichtet, wenn beide Parteien gutgläubig sind, das Rechtsgeschäft nicht ganz, sondern nur hinsichtlich des überhöhten Entgelts für die Ware.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD390314

Download PDF

zurück