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Aktenzeichen II 49/1944
Datum 04.09.1944
Leitsatz 1. Zu §§ 459, 463 S. 1 BGB im Kunsthandel. 2. Ein Verstoß gegen die Preisvorschrift in § 22 Kriegswirtschaftsverordnung vernichtet, wenn beide Parteien gutgläubig sind, das Rechtsgeschäft nicht ganz, sondern nur hinsichtlich des überhöhten Entgelts für die Ware.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD390314
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