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Aktenzeichen IV B 76/1944
Datum 08.09.1944
Leitsatz Ein wegen Irrtums in der Erklärungshandlung angefochtenes und daher nichtiges Vaterschaftsanerkenntnis nach § 1720 Abs. 2 BGB ist durch Beischreibung eines Randvermerks zum Heirats- und zum Geburtsregister zu berichtigen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD3A0319
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