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Aktenzeichen VI B 15/1944

Datum 08.09.1944

Leitsatz Hat der Prozeßbevollmächtigte des Wehrmachtangehörigen durch Erklärung gegenüber dem Gericht die Vertretung niedergelegt, so ist das Verfahren trotz § 87 Abs. 2 ZPO unterbrochen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD3B0321

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