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Aktenzeichen VI B 15/1944
Datum 08.09.1944
Leitsatz Hat der Prozeßbevollmächtigte des Wehrmachtangehörigen durch Erklärung gegenüber dem Gericht die Vertretung niedergelegt, so ist das Verfahren trotz § 87 Abs. 2 ZPO unterbrochen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD3B0321
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