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Aktenzeichen IV 199/1944
Datum 09.09.1944
Leitsatz Die den Willen zur Fortsetzung der Ehe erweisenden Äußerungen des die Eheaufhebung begehrenden Ehegatten sind keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Es kommt darauf an, wie sie bei Berücksichtigung aller Umstände, besonders des Verhaltens des erklärenden Ehegatten, objektiv aufzufassen sind, nicht wie der andere Ehegatte sie verstanden hat und verstehen mußte.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD3D0326
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