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Aktenzeichen VI 70/1944

Datum 20.10.1944

Leitsatz Jagdpächter können nur natürliche Personen sein. Die für Jagdgesellschaften, die aus natürlichen Personen bestehen müssen, und Körperschaften des öffentlichen Rechts geltenden Ausnahmen, sind eng auszulegen. Andere juristische Personen kommen als Jagdpächter nicht in Frage.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD440360

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