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Aktenzeichen III 58/1944

Datum 30.10.1944

Leitsatz Sind mehrere Grundstücke (Grundstücksteile), von denen ein Teil mit einem Nießbrauch belastet ist, derart bebaut, daß eine selbständige Nutzung des auf der nießbrauchbelasteten Fläche stehenden Gebäudeteils nicht möglich ist, so besteht hinsichtlich der Gebäudenutzung eine Gemeinschaft zwischen Eigentümer und Nießbraucher, die den §§ 741 ff. BGB untersteht. Das Anteilsverhältnis der Teilhaber richtet sich grundsätzlich nach dem Umfange der bebauten Flächen der nießbrauchbelasteten und der unbelasteten Grundstücksteile.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD450367

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