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Aktenzeichen IV 125/1944

Datum 15.11.1944

Leitsatz Der Prozeßrichter im Aufhebungs- bzw. Vollstreckbarerklärungsverfahren hat auch über die bei Erlaß des Schiedsspruchs noch nicht endgültig durch einen Beschluß nach § 1045 ZPO erledigte Ablehnung eines Schiedsrichters zu entscheiden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD490388

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