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Aktenzeichen VII B 29/1944

Datum 25.11.1944

Leitsatz Zur gerichtlichen Regelung der Verwaltung einer gemeinsamen Sache. Die Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft verbietet es, aus der gemeinsamen Quelle, aus welcher die Nutzungen für alle gleichmäßig fließen sollen, ohne Zustimmung der anderen oder doch ohne besondere Gründe, mehr abzuschöpfen, als den gerechten Anteil.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD4E0420

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