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Aktenzeichen VII B 49/1944
Datum 25.01.1945
Leitsatz Eine Lebensgefährtin, die jahrelang mit dem Verstorbenen in gemeinsamer Haushalts- und Wirtschaftsführung ihr Leben teilte, kann „nahe Angehörige“ i.S. der ErbRVO sein.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD670547
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