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Aktenzeichen VII B 49/1944

Datum 25.01.1945

Leitsatz Eine Lebensgefährtin, die jahrelang mit dem Verstorbenen in gemeinsamer Haushalts- und Wirtschaftsführung ihr Leben teilte, kann „nahe Angehörige“ i.S. der ErbRVO sein.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD670547

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