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Aktenzeichen IV B 26/1945

Datum 10.02.1945

Leitsatz Die geschiedene Frau erster Ehe kann bezüglich des früheren ehelichen Hausrats eine Verteilung nach der HausratsVO von der verwitweten Frau zweiter Ehe nicht verlangen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD680550

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