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Aktenzeichen IV B 26/1945
Datum 10.02.1945
Leitsatz Die geschiedene Frau erster Ehe kann bezüglich des früheren ehelichen Hausrats eine Verteilung nach der HausratsVO von der verwitweten Frau zweiter Ehe nicht verlangen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD680550
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