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Aktenzeichen II 568/85

Datum 22.06.1886

Leitsatz Ist, wenn auf den Inhaber lautende Renten oder Schuldverschreibungen, welche von dem Aussteller zum Zwecke der Herabsetzung des Zinsfußes eingelöst und mit dem Vermerke über die Zinsherabsetzung versehen, demnächst vom Aussteller wieder begeben werden, aus Anlaß dieser Wiederbegebung die Steuer in Gemäßheit der Nr. III des Tarifes zum Reichsgesetze vom 1. Juli 1881 zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012020006

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