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Aktenzeichen I 206/86
Datum 18.09.1886
Leitsatz Liegt dem Einkaufskommissär, der den Auftrag durch Einkauf von Dritten ausgeführt haben will, über den Nachweis des Abschlusses eines der Ausführungsanzeige entsprechenden Geschäftes hinaus auch noch der besondere Beweis, daß dieser Abschluß in Beziehung auf den erteilten Auftrag erfolgt sei, insbesondere durch Vorlegung seiner Handelsbücher, ob?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012050020
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