zurück

Aktenzeichen IIIa 250/86

Datum 30.09.1886

Leitsatz 1. Abgrenzung der "im Inlande abgeschlossenen Geschäfte" im Sinne des Abs. 1 und der "durch briefliche oder telegraphische Korrespondenz zwischen einem Orte des Inlandes und einem Orte des Auslandes zustande gekommenen Geschäfte" im Sinne des §. 6 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1885. 2. Begriff des "Vermittlers" eines Geschäftes im Sinne des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1885.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012060025

Download PDF

zurück