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Aktenzeichen I 239/86
Datum 06.10.1886
Leitsatz 1. Ist bei der offenen Handelsgesellschaft, bezw. Kommanditgesellschaft, die Übertragung eines Gesellschaftsanteiles Veräußerung eines Sachenmiteigentumes mit Besitzübertragung oder Abtretung eines Forderungsrechtes? 2. Welches örtliche Recht entscheidet über die Schenkungsform, wenn die schenkungsweise Übereignung des Anteiles an einer in Altpreußen bestehenden Handelsgesellschaft seitens eines im Gebiete des gemeinen Rechtes wohnhaften Gesellschafters an seinem Wohnorte erklärt ist? 3. Findet auf eine Schenkung von Todes wegen die Vermutung des Art. 274 H.G.B. Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012080039
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