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Aktenzeichen I 313/86

Datum 13.11.1886

Leitsatz Kann auf die Behauptung, daß ein, entsprechend dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874, eingetragenes Warenzeichen zu dem alleinigen Zwecke, einen Anderen am Gebrauche des gleichen, bisher thatsächlich geführten Zeichens zu hindern, oder zu dem Zwecke, mittels Benutzung des Zeichens Waren fälschlich als Waren des Anderen erscheinen zu lassen, angemeldet worden, seitens des Anderen ein Anspruch auf Löschung des Warenzeichens gegründet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012100093

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