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Aktenzeichen III 14/87
Datum 05.04.1887
Leitsatz Ist bei Anfechtung eines Veräußerungsvertrages aus §. 24 Ziff. 2 K.O. eine Benachteiligung der Gläubiger durch den Abschluß des Vertrages dann als ausgeschlossen anzusehen, wenn das Entgelt dem Werte der veräußerten Gegenstände völlig entspricht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012160122
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