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Aktenzeichen VI 58/87

Datum 12.05.1887

Leitsatz Muß der vollstreckbare Schuldtitel, welcher nach §. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 zu den Voraussetzungen der Anfechtungsklage gehört, auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sein, oder kann derselbe auch die Herausgabe individueller Sachen betreffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640121D0145

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