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Aktenzeichen IIIa 193/86

Datum 04.11.1886

Leitsatz 1. Inwiefern sind auf das Staatsdienerverhältnis nach gemeinem deutschen und nach preußischem Rechte die privatrechtlichen Normen des Dienstvertrages anzuwenden? 2. Haftung des Dienstherrn aus dem Dienstvertrage für den durch mangelhafte Beschaffenheit von Lokalitäten, Arbeitswerkzeugen u. dgl. verursachten Schaden nach gemeinem deutschen und nach preußischem Rechte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012240173

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