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Aktenzeichen IIIa 386/86

Datum 07.03.1887

Leitsatz 1. Unterschied in der rechtlichen Stellung der Mutter dem vorwiegenden Erziehungsrechte des Vaters gegenüber, je nachdem eine gerichtliche Trennung der Ehe stattgefunden, bezw. ein Ehetrennungsprozeß wenigstens schon anhängig ist, bezw. doch wenigstens einredeweise das Recht, von dem anderen Ehegatten getrennt zu leben, bereits gerichtlich in Anspruch genommen ist, oder von allem diesen noch nichts vorliegt. 2. Kann ein Revisionsgrund darin gefunden werden, daß das Berufungsgericht die auf Grund von §. 139 C.P.O. beantragte Aussetzung der Verhandlung aus einem rechtsirrigen Grunde abgelehnt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012270186

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