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Aktenzeichen III 28/97
Datum 17.05.1887
Leitsatz 1. Ist der §. 270 des preußischen Strafgesetzbuches von 1851 durch das Reichsstrafgesetzbuch aufgehoben? 2. Verneinenden Falles, kann ein gegen diesen Paragraphen verstoßender Vertrag auch für denjenigen keine Rechte erzeugen, welcher sich vom Mitbieten bei Versteigerungen abhalten läßt? 3. Sind die sog. pacta de non licitando aus sittlichen Gründen für verwerflich zu erklären?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640122C0219
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