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Aktenzeichen III 121/86

Datum 09.11.1886

Leitsatz 1. Hat der Bürge das Recht bei der Zahlung der verbürgten Schuld die Abtretung der dem Gläubiger gegen die Mitbürgen zustehenden Klagen zu fordern? 2. Ist der Gläubiger dem Bürgen bezw. der Bürge dem Rückbürgen gegenüber zur Diligenz und insbesondere zur sorglichen Bewahrung der ihm gegen dritte Mitverpflichtete zustehenden Klagen verpflichtet? 3. Ist der Bürge zur Erhaltung seines Anspruches gegen den Rückbürgen verpflichtet, sich bei der Zahlung vom Gläubiger die Klagerechte desselben gegen etwaige Mitbürgen abtreten zu lassen? 4. Hat der Bürge noch nach der vorbehaltslos geleisteten Zahlung das Recht, vom Gläubiger die Abtretung der Klagen zu fordern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012300235

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