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Aktenzeichen IV 113/87
Datum 09.06.1887
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form können Taubstumme testieren? 2. Bedürfen solche Personen, welche taubstumm geboren oder es vor zurückgelegtem vierzehnten Lebensjahre geworden sind, bei Errichtung eines Testamentes zu gerichtlichem Protokolle eines Beistandes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012410301
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