zurück

Aktenzeichen II 373/86

Datum 01.04.1887

Leitsatz 1. Verbot der Aftererbsetzung; beschränkte Wirkung des Verbotes nach bad. L.R.S. 896. 2. Enthält die Bestimmung eines Ehevertrages, daß der längstlebende Ehegatte zur Übernahme aller Liegenschaften des verstorbenen um den inventarischen Anschlag berechtigt sein soll, eine freigebige Verfügung auf den Todesfall? 3. Kommen bei der Berechnung, ob das Maß der nach L.R.S. 1098 zulässigen Freigebigkeiten überschritten sei, auch durch den Vollzug der Bestimmungen des Ehevertrages empfangene Vorteile, insbesondere auch die Abfindungssumme nach L.R.S. 1522 und die eheliche Nutznießung nach L.R.S. 745 a in Betracht? 4. Ist die Strafklausel eines Testamentes, wonach die Erben bei Anfechtung desselben auf den Pflichtteil gesetzt sein sollen, unwirksam (L.R.S. 900)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012450324

Download PDF

zurück