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Aktenzeichen II 413/86

Datum 13.04.1887

Leitsatz 1. Kann ein wirksamer Schiedsspruch vorliegen, wenn einer der Schiedsrichter denselben nicht unterschrieben hat? 2. Tritt der Schiedsvertrag außer Kraft, wenn einer der in demselben ernannten Schiedsrichter nach der Abstimmung die Unterzeichnung des Schiedsspruches verweigert und vom Schiedsvertrage zurücktritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640124F0369

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