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Aktenzeichen III 305/86

Datum 29.04.1887

Leitsatz Hat, wenn im Falle einer eventuellen Häufung zweier selbständigen Klagen von der ersten Instanz die prinzipale Klage für begründet erachtet und demnach die eventuelle Klage unentschieden gelassen ist, das Berufungsgericht bei Abweisung der prinzipalen Klage sich auch mit der eventuellen Klage zu befassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012550385

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