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Aktenzeichen II 436/86

Datum 03.05.1887

Leitsatz Findet die Vorschrift des §. 68 Abs. 2 C.P.O. auch dann Anwendung, wenn die Zulässigkeit der Nebenintervention nicht in einem besonderen Zwischenurteile ausgesprochen, die Entscheidung vielmehr mit dem Endurteile in der Hauptsache verbunden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012560389

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