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Aktenzeichen VI 59/87

Datum 09.05.1887

Leitsatz Kann der Konkursverwalter, welcher eine vor Eröffnung des Konkurses gegen den Gemeinschuldner vollstreckte Pfändung auf Grund des §. 23 K.O. anficht, bei dem Gerichte klagen, in dessem Bezirke die Zwangsvollstreckung erfolgt ist, wenn die Klage vor dem Verkaufe der gepfändeten Sachen erhoben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012580393

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