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Aktenzeichen II 19/87

Datum 14.06.1887

Leitsatz 1. Ist über den Antrag des Gläubigers, ihn zu ermächtigen, die Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen und den Schuldner zur Vorausbezahlung der Kosten zu verurteilen, durch Beschluß oder durch Urteil zu entscheiden? 2. Kann der Widerspruch gegen einen vom Amtsgerichte verfügten Sicherheitsarrest auch vor dem Landgerichte erhoben, kann letzteres durch Prorogation zuständig werden, findet eventuell §. 10 C.P.O. Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640125B0402

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