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Aktenzeichen I 195/86
Datum 07.07.1886
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen wird der Versicherer von seiner Verpflichtung, dem versicherten Rheder auch den diesem aus einer Schiffskollision entstandenen Schaden zu ersetzen, dadurch befreit, daß das Schiff ohne Lotsen fuhr? Hamburgische Verhältnisse bezüglich der Hafenlotsen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013010001
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