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Aktenzeichen I 263/86

Datum 20.10.1886

Leitsatz Inwieweit kommen gegenüber dem §. 40 der Reichskonkursordnung bei der Frage, ob ein Absonderungsrecht an beweglichen Sachen begründet sei, die landesrechtlichen Bestimmungen über die Erfordernisse der Erwerbung eines Faustpfandrechtes noch zur Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013060026

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