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Aktenzeichen I 104/87

Datum 14.05.1887

Leitsatz Ist der nach dem Unfallversicherungsgesetze vom 6. Juli 1884 gegen die Berufsgenossenschaft zustehende Entschädigungsanspruch nur in bezug auf seine Feststellung, oder auch darüber hinaus der Verfolgbarkeit bei den Civilgerichten entzogen? Hat sich die Feststellung des Anspruches, welche das Gesetz regelt, auch auf die streitig gewordene Rechtsnachfolge eines Dritten in den Entschädigungsanspruch zu erstrecken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640130F0067

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