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Aktenzeichen I 103/87
Datum 14.05.1887
Leitsatz Tritt bei Versicherungsverträgen, welche nur zum Ersatze einer vom Versicherungsnehmer an den verletzten Arbeiter wirklich gezahlten Entschädigung geschlossen sind, und daher den Nachweis dieser Zahlung für die Erhebung der Versicherungssumme erfordern, im Falle des Überganges dieser Verträge auf die Berufsgenossenschaft gemäß §. 100 des Unfallversicherungsgesetzes ein Wegfall dieser Beschränkung ein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013100077
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