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Aktenzeichen I 137/87

Datum 25.06.1887

Leitsatz 1. Haftet bei gesetzwidriger Dividendenzahlung der schuldige Vorstand auf Grund des Art. 291 H.G.B. demjenigen Gläubiger der Aktiengesellschaft, der es erst nach der Dividendenzahlung geworden, auf Erstattung des Betrages, um welchen sich sein Ausfall vermindert haben würde, wenn der als Dividende ausgezahlte Betrag im Gesellschaftsvermögen verblieben wäre? 2. Nach welchen Grundsätzen hat die Einsetzung des Wertes einer zum dauernden Geschäftsbetriebe erworbenen Anlage in die Bilanz der Aktiengesellschaft zu erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013160111

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