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Aktenzeichen I 171/87

Datum 13.07.1887

Leitsatz Ist der Einwand des Aktienzeichners gegen die Aktiengesellschaft zulässig, es sei die Zeichnung in thatsächlichem Irrtume über den Umfang einer Vorverpflichtung über einen größeren Aktienbetrag, als letztere enthielt, ausgestellt? Kann der Aktionär seiner Verpflichtung zur Einzahlung des Aktienbetrages eine Kompensationseinrede aus einer Forderung gegen die Aktiengesellschaft entgegenstellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013180124

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