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Aktenzeichen II 108/87

Datum 27.09.1887

Leitsatz Kann bei der Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften für gemeinschaftliche Rechnung (Artt. 266 flg. H.G.B.) nach Beendigung "des gemeinschaftlichen Geschäftes" an Stelle des Teilnehmers, welcher dieses Geschäft führte (Art. 270 H.G.B.), unter entsprechender Anwendung des Art. 133 Abs. 2 H.G.B. ein Dritter als "Liquidator" ernannt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640131E0164

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