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Aktenzeichen I 196/87

Datum 01.10.1887

Leitsatz Kann der Beurteilung, ob ein unbefugter Gebrauch eines Warenzeichens vorliege, statt des eingetragenen Zeichens das thatsächlich vom Berechtigten gebrauchte Zeichen, obwohl es nicht alle Teile des eingetragenen wiedergiebt, auf den Grund hin, daß die weggelassenen Teile unwesentlich seien, untergelegt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640131F0170

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