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Aktenzeichen I 235/87

Datum 22.10.1887

Leitsatz Genügt für den schriftlichen Beitritt zur Genossenschaft das schriftliche Gesuch um Aufnahme, welchem die thatsächliche Aufnahme gefolgt ist, wenn das Genossenschaftsstatut für den Beitritt eine schriftliche Beitrittserklärung nach gefaßtem Aufnahmebeschlusse erfordert? Haftet als Genossenschafter, wer, ohne formgerecht beigetreten zu sein, wissentlich zuläßt, daß er Dritten als Mitglied erscheint?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013240193

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