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Aktenzeichen VI 147/87
Datum 02.11.1887
Leitsatz 1. Kann die Klage aus einer dem Kläger vom Vollstreckungsgerichte überwiesenen Forderung mittels der Replik der Anfechtung auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1879 aufrecht erhalten werden? 2. Sind im Sinne des §. 11 Abs. 2 Nr. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 unter den "im §. 3 Nr. 2 genannten Personen" solche Personen zu verstehen, die zu dem Schuldner, oder solche, die zu ihrem eigenen unmittelbaren Rechtsvorgänger in einem der in §. 3 Nr. 2 bezeichneten Verhältnisse stehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013260202
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