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Aktenzeichen III 136/87

Datum 02.12.1887

Leitsatz 1. Passivlegitimation bei der hereditatis petitio. 2. Kann der auf einen Meierhof aufgeheiratete Kolon (bezw. dessen Erben) die von demselben bei seiner Verheiratung in den Hof eingebrachten Geldsummen bezw. Sachen zurückfordern? 3. Haben die Kinder des aufgeheirateten Wirtes Anspruch auf Ersatz der von diesem zum Besten des Hofes gemachten Verwendungen gegen den Anerben? 4. Verteilung der beim Tode des aufgeheirateten Wirtes vorhandenen Früchte zwischen dem Anerben und den übrigen Kindern und Erben des aufgeheirateten Wirtes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640132E0242

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