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Aktenzeichen I 179/87

Datum 21.09.1887

Leitsatz Erfordernisse des Eigentumserwerbes durch Tradition. Kann ein Generalbevollmächtigter (Prokurist) Besitz für seinen Geschäftsherrn erwerben, oder ist dazu noch ein spezielles Mandat oder die Ratihabition des letzteren erforderlich? Ist die Erklärung des Prinzipals, daß ein von seinem Prokuristen angenommener Geldbrief dem Postboten zurückgegeben werden solle, für die Frage nach dem Erwerbe des Eigentums an dem Geldbriefe erheblich? Constitutum possessorium.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640132F0248

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