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Aktenzeichen IV 133/87

Datum 17.10.1887

Leitsatz 1. Ist der §. 800 A.L.R. II. 1 durch §. 14 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung außer Kraft gesetzt? 2. Sind resolutiv bedingte Einkünfte des zurückgenommenen eigentümlichen Vermögens der geschiedenen Ehefrau ihr auf die ausgemittelten Verpflegungsgelder anzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640133A0309

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