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Aktenzeichen IV 171/87

Datum 10.11.1887

Leitsatz Wird ein Testament, welches von einer früher im Gebiete des Allgemeinen Landrechtes wohnenden, von dem dortigen Gerichte für einen Verschwender erklärten Person nach Verlegung ihres Wohnsitzes in das Gebiet des gemeinen Rechtes an ihrem neuen Wohnsitze errichtet ist, dadurch rechtswirksam, daß sie ihren Wohnsitz in das Gebiet des Allgemeinen Landrechtes zurückverlegt und diesen Wohnsitz ohne Wiederaufhebung der Entmündigung bis zu ihrem Tode beibehält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640133B0315

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