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Aktenzeichen II 79/87

Datum 01.07.1887

Leitsatz 1. Rechtsverhältnis in dem Falle, wo ein Ehegatte dem anderen testamentarisch alles dasjenige vermacht hat, "worüber er gesetzlich zu verfügen befugt ist", nach Art. 1094 Abs. 2 des bürgerlichen Gesetzbuches. 2. Ist die feierliche Form der Erbschaftsentsagung (Art. 784 a. a. O.) auch bei dem Verzichte auf ein Legat (Art. 1043), insbesondere auf ein Legat unter Universaltitel, erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013470373

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