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Aktenzeichen II 127/87
Datum 23.09.1887
Leitsatz Findet die Vorschrift des Landrechtssatzes 1384 (Art. 1384 Code civil) über die Haftbarkeit des Geschäftsherrn (commettant) für die durch den beauftragten Geschäftsführer (préposé) verursachten Schaden auch dann Anwendung, wenn der Geschäftsherr außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes seinen Wohnsitz hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013490382
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