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Aktenzeichen II 111/87

Datum 04.10.1887

Leitsatz Kann, wenn von zwei, je hälftig am Gewinne beteiligten, Teilhabern einer Handelsgesellschaft der eine durch einen Eisenbahnunfall verletzt wird, derselbe auf Grund des Haftpflichtgesetzes den Betriebsunternehmer der Eisenbahn für mehr als die Hälfte des der Gesellschaft hierdurch zugegangenen Schadens in Anspruch nehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640134C0389

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