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Aktenzeichen II 131/87

Datum 18.10.1887

Leitsatz 1. Sind, wenn eines von mehreren im nämlichen Testamente angeordneten Universallegaten mit einer verbotenen Substitution belastet ist, auch die anderen Universallegate nichtig? 2. Wer hat Anspruch auf den Anteil des in solcher Weise Belasteten? Die gesetzlichen Erben oder die anderen Universallegatare? 3. Wird die Klage auf Herausgabe des auf Grund des nichtigen Universallegates zugeteilten Vermögens durch die Einrede entkräftet, daß das Testament von den Klägern anerkannt und vollzogen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640134D0390

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