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Aktenzeichen II 133/87
Datum 18.10.1887
Leitsatz Ist die Vorschrift des Art. 1100 des bürgerlichen Gesetzbuches, daß als zwischengeschobene Personen die aus einer anderen Ehe abstammenden Kinder des anderen Ehegatten angesehen werden sollen, auch auf uneheliche Kinder des anderen Ehegatten anzuwenden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640134E0392
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