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Aktenzeichen IV 34/87

Datum 16.06.1887

Leitsatz Inwiefern steht dem Erfolge einer Ehescheidungsklage der Umstand entgegen, daß beim Streitbeginne ein früher angestellter Ehescheidungsprozeß derselben Parteien infolge unterbliebener ordnungsmäßiger Zustellung des klagabweisenden Urteiles erster Instanz noch rechtshängig war? Welche Wirkung hat auf den neuen Ehescheidungsprozeß die während des Prozeßlaufes infolge der nachgeholten Zustellung des in dem früheren Prozesse ergangenen Urteiles eingetretene Rechtskraft dieses Urteiles?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013510408

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