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Aktenzeichen IV 336/85
Datum 28.09.1887
Leitsatz Müssen bei der Wertsbestimmung des Streitgegenstandes die Rückstände wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen dem Werte eines solchen Rechtes zugerechnet werden, wenn sie zugleich mit dem Anspruche auf die künftigen Bezüge zur Klage gestellt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013540416
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