zurück

Aktenzeichen I 248/86

Datum 30.10.1886

Leitsatz Voraussetzung der Haftung des Arrestklägers für den durch die Ausbringung des Arrestes entstandenen Schaden nach hamburgischen Rechte? 2. Kann in dem Falle, wenn im Einverständnisse des Arrestklägers der Arrest gegen Hinterlegung von Wertpapieren seitens des Arrestbeklagten nach Maßgabe des § 803 Z.P.O. aufgehoben ist, der Schadensanspruch des Arrestbeklagten wegen ungerechtfertigter Ausbringung des Arrestes ohne weiteres auf die Differenz zwischen dem Zinsertrage der hinterlegten Wertpapiere und dem gesetzlichen bezw. landesüblichen Zinsfuße gegründet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640135A0432

Download PDF

zurück